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Dienstag, 14. Juli 2015

Mein Umzug von Wölkersdorf nach Arrach


Nun war hier in diesem Blog wieder einmal eine längere Schreibpause von mir.
Aber, ich habe auch eine Begründung dafür.

Ich habe hier im Bayrischen Wald eine Zweitwohnung bezogen.
Die grösste Arbeit ist nun beendet.

Die letzten Tage waren nur Stress pur.
Was man alles braucht.
Was eine Frau alles für nötig befindet.
Was man gern anders hätte.
Was man aber auch schlucken muss.
Von den Kosten reden wir mal vorerst nicht.

Jetzt glaube ich sagen zu können:
Passt.

Da Ich ja immer noch humpele wie der Glöckner von Notre Dame, war es doppelt schwierig.
Ein Glück, das meine Partnerin die Hauptlast auf sich genommen hat.

Die erste Nacht in der neuen Wohnung.
Das erste Frühstück.
Alles paletti.
Nun wird es also langsam Zeit in Urlaub zu fahren um sich zu erholen.

Immerhin kommt mir mein Aufenthalt, hier in der eigenen Wohnung:
A.) 
wesentlich billiger.
Da ich ja immer  4-6 Monate in Bayern bin, zahlt es sich schon aus.
( in der Zukunft wird es vielleicht auch noch länger werden)

B.) 
bin ich nicht mehr auf Termine angewiesen. 
Kann also kommen und gehen wie ich möchte

Bisher wohnte ich in einer Ferienwohnung in einem Privathaus neben einem Gasthof.

Da ich prinzipiell meine Ferienwohnungen  im voraus buche und  bezahle, war es klar, das ich der Vermieterin meinen Auszugstermin frühzeitig mitteilte.
Das war vor ca. 2 Wochen.
Ich erklärte ihr, das ich bis Dienstag den 14.6. ihre Wohnung hier miete und bis dahin auch bezahle.
Ab diesem Termin, den 15.6. wäre die Wohnung frei zur Weitervermietung.

Habe es auch diesmal so gemacht.
Die mir dann präsentierte mündliche Abrechnung hat mich nun doch etwas erstaunt.

Ich durfte
 "für die Nichtbenutzung meiner Wohnung für die Zeit von 20 Tagen"
 ( die ich ja früher auszog) die stolze Summe von 576,00€ berappen.

Ich war doch etwas überrascht.
Möchte aber betonen, das sich die Vermieter unter sich,  diese Regelung einmal selbst erstellt haben und ich, mit dem Abschluss meiner Buchung, diese Regelung zwangsläufig akzeptiert hatte. ( Oder auch nicht?)
Nehmen wir es einmal einfach so an.
Ich habe nie einen Vertrag dieserhalb unterschrieben.

Es ist mir zum ersten Male in meinem ganzen Leben passiert, das man diese Regelung anwandte. ( Immerhin bin ich ca. 9 Monate im Jahr unterwegs) 
Sogar Hotels wenden diese Klausel nie an.

Also habe ich notgedrungen in diesen sauren Apfel gebissen.
Obwohl der Betrag von 576,00€ auch für mich keine Bagatelle ist.

Ich wohnte in diesem Haus immerhin schon schätzungsweise 20 Wochen.

Auch das Fehlen jeglicher Abrechnung oder Bezahlquittung und nur das mitteilen der Summe selbst, fand ich nicht ganz so prickelnd und liess mich  etwas nachdenklich werden.

Doch, Schwamm drüber.

Nur der Abschiedssatz der Vermieterin:
"na, wir werden uns bestimmt noch öfter sehen. Denn sie werden doch sicherlich in unserem Gasthaus noch öfter zum essen einkehren"
Liess mich etwas zusammen zucken.

Ich habe ihn als Witz aufgefasst.

Oder meint wer, ich würde diesem Geld noch weiteres hinterherwerfen?
Damit ist nicht nur das Kapitel Wohnen, sondern auch das Kapitel Essen in Wölkersdorf für mich abgeschlossen.

Dachte ich damals!!!!!!!!!

Nun, heute am Montag den 13.6. ( einen Tag vor dem offiziellen Ende des Mietvertrages) fuhr ich zur Wohnung um meine restlichen Sachen abzuholen.

Jetzt bekam das Kind Kleider.
Die Wohnungstür war  abgeschlossen.
Die Schlüssel waren weg.
Alle meine restlichen Habseligkeiten standen in der Mitte der  Garage zu meiner Abholung bereit.
Wer weiss wie lange schon.

Das in Bayern die Uhren anders gehen, habe ich in meinem Leben gelernt.
Aber, das man sich über Recht, Gesetz und Verträge hinweg setzt, ist für mich etwas ganz neues.

Und das sollte man auch hier in dieser Landschaft mal lernen:
In einer von mir angemieteten Wohnung, deren Miete von mir bezahlt ist, hat niemand, auch nicht der Vermieter, ohne meine Einwilligung etwas zu suchen!
Auch wenn nie ein Mietvertrag von mir unterschrieben wurde und alles auf Treu und Glauben lief.
Solange ich bezahlt habe, habe ich das Niessbrauchsrecht.
Auch das eigenmächtige öffnen von Schränken und anderen Möbelstücken während meiner Abwesenheit, würde  bei Anzeige von mir, eine Klage herauf beschwören.

Ich schwieg zwar vor Tagen bei der Einbehaltung der Summe für das 
"nichtbewohnen  der von mir angemieteten Wohnung" 
Und auch dieses haben sich Vermieter unter sich ausgedacht und benutzen diese Floskel in ihren privaten Vermietverträgen.
Sie stellen keine Rechtsform dar, sondern sind nur die Grundlage einer eventuellen Klage.
Das setzt aber voraus, das mir diese Floskel vorgelegt und ich sie auch durch meine Unterschrift akzeptiert habe.
Aber das ist nie passiert !!!!!!!!

Aber das Betreten meiner Wohnung und das zusammensuchen meiner persönlichen Habseligkeiten, und dann deren Deponierung, vor Beendigung meiner Mietszeit in einer Garage,  ist ein Straftatbestand.!!!!!!!

Auch in Bayern sollte man schon unterscheiden zwischen Recht, Gesetz und Gefälligkeit.

Vor allem sollte man immer den alten Grundsatz beherzigen:
"Wer im Glashaus sitzt, sollte nie selbst mit Steinen werfen"  

Ich möchte diese unleidige Geschichte hiermit für mich beenden.

Wölkersdorf, wird nach diesen Machenschaften in meinem Kopf nicht als eine positive Erinnerung erhalten bleiben.
Leider.
Da taucht bei mir die Frage auf.
Warum klagt der Bayrische Wald eigentlich über rückläufige Gästezahlen?
Sollte hier vielleicht ein Angelpunkt sein? 

Nun beginnt ein neuer Abschnitt.
Mal sehen was die Zeit bringt.

Sagt selbst.

Ist das Leben nicht schön?
Und hält es nicht immer wieder Überraschungen bereit?

Positive und Negative?

Oder sollte man mich hier schon als " Alt und doof" ansehen?







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