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Mittwoch, 20. April 2016

Die Paragrafen 90 und 103 in Deutschland


Heute ist wieder  so ein Tag.
Und wieder zum Frühstück eine Zeitungsmeldung die mich zum nachdenken anregte.
Da steht heute: (gekürzt)
"Der Paragraf 103 wird abgeschafft"

Bisher wußte ich nicht einmal, das es dieses Relikt aus der Kaiserzeit noch gab, gibt und angewandt wird.

Dieser Paragraf besagt, das man ausländische Staatschefs nicht beleidigen darf.

Ach Jottchen nee, wieder so ein dehnbarer Begriff.

Wenn es einer verdient hat, und er nichts taugt, sollte man es auch öffentlich aussprechen dürfen.
Wenn einer eine Drecksau ist, bleibt er auch eine Drecksau.
Ob gekrönt, gewählt, Mann oder Frau, delegiert oder sonstwas, da sehe ich keinen Unterschied.

Die Frage ist doch eigentlich eine ganz andere, wann habe ich jemanden beleidigt?
Was ist eine Beleidigung, und was eine reale Feststellung?
Und hier gehen die Ansichten weit auseinander.

Vor allem, wenn es sich um ausländische Personen handelt.
Dazu noch die Frage, wie es im jeweiligen Staat bei den Betroffenen mit den Menschenrechten gehandhabt wird.
Was ich hier in meinem Lande nur anmerke, kann woanders schon eine Totsünde sein.
Auch, ist die "Beleidigung" öffentlicher Art oder eine persönliche?

Z.B. würden mich körperliche Gebrechen des anderen nie dazu veranlassen, mich darauf zu beziehen.
Das wäre in meinen Augen unwürdig.
Aber wie ist es mit den geistigen Gebrechen oder Verbrechen?
An den ersteren leiden ja nun bald 80% aller Menschen die kraft ihres Amtes oder Stellung hier geschützt werden sollten.

Also, ich finde es gut, das dieser Schwachmatenparagraf endlich verschwindet.
Noch schöner wäre es natürlich, wenn nicht der Paragraf, sondern diese Typen endlich verschwinden würden.
Denn gäbe es sie nicht, würde man sie auch nicht beleidigen können.

Da kommt mir nun gerade die Böhmermann Episode in den Kopf.
Es tut mir leid für Euch.
Aber ich, als Erdowan, wäre selbst nach Deutschland gekommen und hätte diesen Böhmermann kastriert.
Für mich waren dessen Äußerungen unterste Schublade.
Mit Gassenjargon übelster Art offenbare ich nur mein eigenes geistiges Niveau.
Dazu wurden auch abhängige Personen und Familienmitglieder mit in den Dreck gezogen.
Sooooo primtiv beleidigt man niemanden.

O.k. wie sich unsere Angelina daraufhin verhalten hat, ist ein ganz anderes Thema.
Jedenfalls bin ich auch da mal wieder anderer Meinung als sie.

Doch zurück zum Zeitungsartikel.
Bisher sprachen wir von der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter.

Den Paragrafen  90 des StGb. will man aber bestehen lassen.
Der besagt, die öffentliche "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" wird mit bis zu 5 Jahren Haft weiterhin bestraft.

Nun verstehe ich eigentlich die Welt nicht mehr.

Da darf ich also sagen, ein XYZ Monarch ist eine Sau, weil er seine Bürger mißbraucht, ohne den Beweis anzutreten das es stimmt oder nicht, und ich gehe trotzdem frei aus.

Sage ich aber:
Das unser  verheirateter Bundespräsident, zwar Moral predigt aber mit seiner Freundin in wilder Ehe lebt.
Das ich es nicht ehrbar finde, seine Geliebte bei Staatsbesuchen als die "First Lady" von Deutschland vor zustellen.
Mir sein erstes Leben in der DDR nicht ganz geheuer erscheint, er mir dafür aber pastoralen Quatsch bald täglich  unterjubelt.
Das ich persönlich seine Beziehung mit der Stasi nie so ganz begriffen habe ( Auch noch bei anderen)
Das er das (sein) Volk als Idiotisch hinstellt indem er erklärt
 " komplexe Dinge dürften nie dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden, weil die es nicht begreifen"
Das er in meinen Augen ein pastoraler Schwätzer ohne jedes Niveau ist.

Das alles stimmt zwar, aber ich würde dafür bestraft werden.
Hier habe ich dann doch nur die Wahrheit gesagt.
Es ist also keine Beleidigung, aber eine Verunglimpfung.
Oder was?

Tut mir leid.
Ich glaube es gibt mehrere Welten.
Und in der, die solche Gesetze macht, da bin ich leider nicht zu Hause.

Ein Arsch bleibt in meinen Augen ein Arsch.
Ob ausländischer Monarch, gewählte Person, ein Millionär, der Bundespräsident oder mein Nachbar.

Daran ändert auch kein Gesetz was.

Oder hat ER es so nötig geschützt zu werden?
Denn ein Vorbild und Repräsentant ist er in MEINEN Augen nicht!

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